Spätestens 4 Monate nach Abschluss jedes geförderten Projekts, muss ein Schlussbericht in elektronischer Form eingereicht werden an
,gee4suq$chn0e@f&kuz-lts5urr)stb,ifn7tuc8ngn--ed4inr)siv#edf-eln'n.l0chk Der Schlussbericht muss enthalten
- Kurze inhaltliche Beschreibung über Projektverlauf, Zielerreichung, Statistiken wie Besucherzahlen, allfällige Weiterführung des Projekts (diesfalls unter Angabe der Trägerschaft und der Finanzierung)
- 1–3 aussagekräftige (auch kritische) Presseberichte in elektronischer Form
- 3-5 Fotos, die die Stiftung mit Nennung der Urheberschaft verwenden darf, beispielsweise als Referenz auf ihrer Webseite
- Schlussabrechnung mit allfälligen Kommentaren zu Abweichungen gegenüber dem Budget