Spätestens 4 Monate nach Abschluss jedes geförderten Projekts, muss ein Schlussbericht in elektronischer Form eingereicht werden an
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Der Schlussbericht muss enthalten
- Kurze inhaltliche Beschreibung über Projektverlauf, Zielerreichung, Statistiken wie Besucherzahlen, allfällige Weiterführung des Projekts (diesfalls unter Angabe der Trägerschaft und der Finanzierung)
- 1–3 aussagekräftige (auch kritische) Presseberichte in elektronischer Form
- 3–5 Fotos, die die Stiftung mit Nennung der Urheberschaft verwenden darf, beispielsweise als Referenz auf ihrer Webseite
- Schlussabrechnung mit allfälligen Kommentaren zu Abweichungen gegenüber dem Budget